AGB
Unsere "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" werden Inhalt sämtlicher von uns geschlossener Verträge, auch soweit bei ständigen Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgt. Die Geschäftsbedingungen des Kunden gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung und sind nur für den jeweiligen Einzelvertrag bindend, ohne Geltung für andere Verträge zu haben.
1. Angebot und Auftragsbestätigung Unsere Angebote sind hinsichtlich Lieferungsmöglichkeit und Preise stets freibleibend. Für den Umfang der Lieferung und Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
2. Lieferzeit und Versand Wir bemühen uns, vereinbarte Lieferfristen und Liefermengen einzuhalten. Die Nichteinhaltung fester Zusagen berechtigt den Kunden nach angemessener Fristsetzung (wenigsten 4 Wochen) zum Rücktritt vom Vertrag. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Ist kein fester Liefertermin vereinbart, dann kommen wir 14 Tage nach erster schriftlicher Mahnung frühestens in Vezug. Im übrigen gilt die vorstehende Regelung bezüglich Termin, Nachfrist bzw. Rücktritt vom Vertrag. Unverschuldete Betriebsstörungen (Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streik, etc.) oder Ereignisse höherer Gewalt befreien uns so lange von der Lieferpflicht, wie diese Faktoren sich auf unseren Betriebsablauf auswirken. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung erfolgt nur auf schriftliches Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten.
3. Allgemeine Beschaffenheit, Farbe, Muster Natursteine können in Farbe und Struktur nie ganz einheitlich geliefert werden. Die dem Naturstein eigenen Schwankungen in Farbe und Korn lassen - auch bei vorheriger Bemusterung - auf derartige Abweichungen begründete Beanstandungen nicht zu, wenn bei der Lieferung der allgemeine Charakter des Steines gewahrt bleibt.
4. Bestellungen Bestellungen nach Plänen und Skizzen müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten Platten erhalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung für die richtige Herstellung und Lieferung übernehmen können. Für grobe oder überschlägige Massenermittlung durch unsere Mitarbeiter aufgrund uns überlassener Pläne übernehmen wir keinerlei Haftung. Wenn jedoch diese Leistung präzise und gegen ein Bearbeitungshonorar erstellt wird, hat der Besteller Anspruch auf Zuverlässigkeit dieser Berechnungen.
5. Teilung Die Lieferung von Einzelstücken richtet sich nach dem vorhandenen Rohmaterial. Werden z. B. Stufen und Fensterbänke geteilt geliefert, so berechtigt das nicht zu Beanstandungen oder zur Verweigerung der Abnahme.
6. Beanstandungen a.) Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach dem Empfang zu überprüfen und eventuell Mängelrügen schriftlich innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen geltend zu machen. b.) Ordnungsgemäß beanstandetes Material darf ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht weiterverarbeitet werden, ansonsten können sämtliche Gewährleistungsansprüche verlustig gehen. c.) Für einen rechtzeitig gerügten wesentlichen Mangel, der aber nachweislich nicht nach dem Versand entstanden ist, erstreckt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung des gerügten Materials bzw. Nachbesserung der erbrachten Leistung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber dann Minderung verlangen, weitere Gewährleistungsanprüche sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. d.) Bei Vertragverletzung einschließlich von Pflichten bei Vertragsverhandlungen haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. e.) Ein Zurückhaltungsrecht des Auftraggebers, soweit es nicht auf demselben Auftragsverhältnis beruht, sowie eine Aufrechnung des Auftraggebers mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen wird ausgeschlossen.
7. Warenrücknahme Ein Recht auf Rücknahme gelieferter Ware hat der Besteller nicht.
8. Zahlung a.)Die Rechnung ist sofort ohne jeden Abzug fällig. b.) Bei überschreitung des Zahlungsziels gerät der Besteller - ohne dass es einer besonderen Mahnung bedürfte - gemäß §284 Abs. 2 BGB in Verzug. Vom Eintritt des Verzugs an kommen Verzugszinsen in Höhe des 5 % bzw. 8 % über dem Basiszinssatz, sowie alle durch Zahlungserinnerung oder Mahnung entstandenen Kosten in Anrechnung. c.) Befindet sich der Käufer für verfallene Rechnungen in Verzug und wird gerichtliche Betreibung notwendig, so gelten auch die noch nicht verfallenen Posten als zur Zahlung fällig und sind einklagbar. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die Kreditverhältnisse des Käufers für Kreditgewährung nicht geeignet sind, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird dieses Verlangen nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist erfüllt, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
9. Eigntumsvorbehalt Sämtliche gelieferten und berechneten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Dorfer, Steinheim.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand a.) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Heidenheim an der Brenz. b.). Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, sowie für das gerichtliche Mahnverfahren ist ebenfalls Heidenheim an der Brenz.
11. Gültigkeit Alle änderungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
dorfer - Natürlich. Stein. Steinheim am Albuch
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